
Mit Koalitionen werden im Tarifrecht die Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Gewerkschaften) bezeichnet. Vereinigungen müssen für die Koalitionsfähigkeit folgende Voraussetzungen erfüllen: • kooperativer Charakter: (auf gewisse Dauer, Unabhängigkeit vom Mitgliederwechsel, organschaftliche Organisation). • privatrechtlic...
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